Wohnen
Wohnen
Studierende, junge Familien und alteingesessene Konstanzer*innen sind seit Jahren gezwungen die Stadt Konstanz zu verlassen, weil sie sich die hohen Mieten nicht mehr leisten können. Als Oberbürgermeister werde ich keine städtischen Grundstücke und Immobilien an Investoren verkaufen, sondern an die städtische WOBAK, Genossenschaften oder gemeinnützig in Erbpacht vergeben, damit mehr bezahlbare Wohnungen entstehen. Mieterhöhungen wird es mit mir bei der WOBAK nicht geben. Mein Ziel als Oberbürgermeister ist es, dass die Mietpreise in Konstanz langfristig sogar wieder sinken. Leerstand und die Zweckentfremdung von Wohnraum erzeugt einen Schaden für die Allgemeinheit und muss vermieden und konsequent behoben werden.
• kein Verkauf von städtischen Gebäuden und Grundstücken an private Investoren, sondern Vergabe in Erbbau an die Wobak und an Genossenschaften
• Längere Sozialbindungen von Wohnungen und strenge soziale Wohnraumquoten für private Investoren
• Mehr städtischer Erwerb von Gebäuden und Grundstücken
• Vorkaufsrecht der Stadt zur Umsetzung günstigen Wohnraums nutzen
• Transformationsprogramm: versiegelte Flächen zu Wohnraum umbauen
• Mieten bei Wobak nicht erhöhen
• Mieten bei Seezeit nicht erhöhen
• Gründung von Bürgergenossenschaften unterstützen, um Fehler wie auf Siemens-Areal, Vincentius und Büdingen zu vermeiden; Kauf von Flächen durch Bürgerbudget
• Wohnungstauschbörse für über- und unterdimensionierte Wohnungen
• Mietpreisbremse, Mietobergrenze einführen
• Brachflächen nutzen/Innenentwicklung vor Außenentwicklung
• Neue Gebäude klimaneutral bis klimapositiv erstellen; vorzugsweise nach dem Cradle to Cradle-Prinzip bauen
• Bestandsgebäude klimaneutral sanieren
• Hafner klimaneutral erstellen; Baumaterial, Verkehr, Energieverbrauch
• Nachverdichten durch Aufstocken und Anbauen
• grundsätzlich flächenarmes Bauen: keine Einfamilien- oder Doppelhäuser
• Energieversorgung klimaneutral bei neuen Bauprojekten
• Leerstand feststellen und wo möglich wieder als Wohnungen zur Verfügung stellen
• Ausreichend Personal einstellen zur Einhaltung des Zweckentfremdungsverbots